Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufenthalt
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Hat das Hotel dem Kunden eine Frist für die Annahme gesetzt, so kommt der Vertrag mit rechtzeitiger Annahme durch den Kunden zustande.
3. Leistungen, Preise, Zahlung
(3.1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. (3.2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel veranlasste Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt wurden.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
(4.1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. (4.2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
5. Rücktritt des Hotels
(5.1) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Nr. 3.2 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (5.2) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
(6.1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. (6.2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Kunde hat kein Recht auf frühere Bereitstellung. (6.3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
7. Haftung des Hotels
Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Kundenansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
8. Haftung und Schadenersatz
Gäste haften für Schäden an Hotelinventar oder Räumlichkeiten. Bei extremer Verschmutzung behalten wir uns das Recht vor, eine Sonderreinigungsgebühr zu erheben.
9. Lärm und Rücksichtnahme:
9.1 Auf Hotelgäste, Nachbarn und sonstige Dritte ist Rücksicht zu nehmen. Musik, Gespräche und andere Geräusche sind so zu begrenzen, dass keine unzumutbaren Störungen entstehen. Maßgeblich sind die anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie konkrete Anweisungen der zuständigen Behörden.
9.2 Der Mieter verpflichtet sich, bei der Veranstaltung die gesetzlichen Lärmschutzvorgaben (TA Lärm) einzuhalten und auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen; im Mischgebiet dürfen am Nachbarhaus tagsüber (6–22 Uhr) 60 dB(A) und nachts (22–6 Uhr) 45 dB(A) nicht überschritten werden, wobei bei Musik ab 22 Uhr die Lautstärke entsprechend zu reduzieren ist.
9.3 Bei erheblichen oder wiederholten Störungen kann die Vermieterin nach erfolgloser Aufforderung zur Abhilfe die Lautstärke begrenzen, einzelne Nutzungen untersagen oder die Veranstaltung beenden. Bei einer unmittelbaren Gefahr oder behördlichen Anordnung ist eine vorherige Aufforderung nicht erforderlich.
_edited.png)