Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungsverträge
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1. Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Anmietung von Veranstaltungsräumen und die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art zwischen dem Veranstalter (Auftraggeber) und dem Betreiber (Auftragnehmer).
2. Veranstaltungsrichtlinie:
Der Veranstalter verpflichtet sich, keine Veranstaltungen durchzuführen, die rechtsextreme, radikale oder gesetzeswidrige Inhalte fördern oder verbreiten. Dies schließt Veranstaltungen aus, die Hassreden, Diskriminierung oder Gewaltverherrlichung beinhalten.
Ausschluss von Sekten und radikalen Gruppierungen: Veranstaltungen, die von Sekten oder radikalen Gruppierungen organisiert werden oder deren Ideologien unterstützen, sind strikt untersagt.
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Gewerbliche Veranstaltungen sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt.
3. Kaution:
Die Kaution beträgt das zweifache der Saalmiete.
Diese muss bei der Buchung per Sofortüberweisung beglichen werden und wird Ihnen binnen der nächsten 14 Tage nach Ihrer Veranstaltung zurück überwiesen.
Die Kaution kann nicht mit der Veranstaltung verrechnet werden.
Wird die Kaution nicht fristgerecht gezahlt, ist dies eine Vertragsverletzung und der Vermieter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung zu stornieren.
4. Einhaltung der Gesetze:
Der Veranstalter garantiert, dass alle Veranstaltungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften stattfinden. Verstöße gegen das Gesetz, insbesondere gegen das Strafgesetzbuch, das Versammlungsgesetz oder andere relevante Rechtsvorschriften, führen zur sofortigen Kündigung des Vertrages ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren.
5. Kündigungsrecht:
Der Betreiber behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen oder zu beenden, wenn der Verdacht besteht, dass die Inhalte oder die Durchführung der Veranstaltung gegen diese AGB verstoßen.
6. Haftung:
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser AGB entstehen. Dies umfasst zivilrechtliche, strafrechtliche und administrative Ansprüche Dritter sowie alle daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen.
7. Anweisungen:
Die Nutzer verpflichten sich, die in den Gebrauchsanweisungen und Warnhinweisen beschriebenen Anweisungen und Sicherheitshinweise zu befolgen.
8. Ruhezeiten:
Gesetzlichen Ruhezeiten von 22:00 bis 07:00 Uhr. In dieser Zeit darf der Lärmpegel 25 Dezibel nicht überschreiten.
Tagsüber liegt die Dezibel Zahl bei maximal 35 Dezibel.
Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen werden die daraus resultierenden Strafen bzw. Bußgelder dem Veranstalter in Rechnung gestellt, sowie zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr.
9. Stornobedingungen:
Wir wissen, dass sich Pläne ändern können – daher bieten wir Ihnen folgende
flexible Stornoregelung:
Eine kostenfreie Stornierung Ihrer Tagung oder Veranstaltung ist bis 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn möglich.
Bei einer späteren Absage erlauben wir uns, folgende Kosten in Rechnung zu
stellen:
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13–7 Tage vorher: 50 % der vereinbarten Leistungen
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6–3 Tage vorher: 75 % der vereinbarten Leistungen
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ab 2 Tage vorher oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Kosten
Teilnehmerzahl & Verpflegung
Damit wir Speisen und Getränke optimal für Sie vorbereiten können, bitten wir um
Mitteilung der finalen Teilnehmerzahl bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung.
Diese Zahl dient anschließend als Berechnungsgrundlage.
Sollte es kurzfristig zu Änderungen kommen, sprechen Sie uns gerne an – wir
bemühen uns um eine faire Lösung.
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10. Haftung des Veranstalters:
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit, Vorsatz oder andere Umstände verursacht wurden. Dies umfasst sowohl direkte als auch indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden. Der Veranstalter übernimmt die volle Verantwortung und verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um entstandene Schäden zu beheben und betroffene Parteien zu entschädigen.
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11. Nutzung von Feuerwerkskörpern
Aus Gründen des Brandschutzes sowie zur Vermeidung von Verschmutzungen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, das Verwenden von Konfetti und das Anzünden von Wunderkerzen im gesamten Innenbereich, insbesondere im Eventsaal, nicht gestattet.
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12. Schlussbestimmungen:
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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